Für die Fahrschule und die Ausbildungsstätte (alles andere als Fahrerlaubniserwerb) gelten unterschiedliche Allgemeine Geschäftsbedingungen! Ein Ausbildungsvertrag kann nur dann geschlossen werden, wenn Deutschkenntnisse mindestens auf Stufe B1 vorliegen und nachgewiesen werden können.
Bitte beachten Sie dazu im Folgenden, welche AGB für Sie zutreffend sind!
AGB Fahrschule (jegliche Art von Führerscheinausbildung)