Für die Fahrschule und die Ausbildungsstätte (alles andere als Fahrerlaubniserwerb) gelten unterschiedliche Allgemeine Geschäftsbedingungen! Ein Ausbildungsvertrag kann nur dann geschlossen werden, wenn Deutschkenntnisse mindestens auf Stufe B2 vorliegen und nachgewiesen werden können. Alternativ kann der Nachweis der Deutschkenntnisse mit einer Schulbescheinigung über den Besuch einer deutschen Regelschule wie beispielsweise Hauptschule, Oberschule, Gymnasium oder ähnlichem bzw. mit einem Zeugnis einer solchen Schule nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie dazu im Folgenden, welche AGB für Sie zutreffend sind!
AGB Fahrschule (jegliche Art von Führerscheinausbildung)