Fahrzeuge: Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 mit und einem Anhänger dessen zGG mehr als 750kg beträgt. Dabei darf die Summe der zGG von Kfz und Anhänger 12t nicht übersteigen. Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3,5t zGG. Dabei darf die Summe der zGG von Kfz und Anhänger 12t nicht übersteigen.
Anhängerregelung: Anhänger mit mehr als 750kg zGG sind erlaubt. Die Vorschriften der StVZO sind dabei zu beachten.
Mindestalter: 18 Jahre.
Befristung: 5 Jahre, bei Verlängerung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde erneut eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung nachzuweisen.
zur Beantragung: Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde, ärztliche und augenärztliche Untersuchung gem. FeV, Erste Hilfe Kurs, amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt, Passbild (biometrisch). Ausbildungsumfang: theoretische Ausbildung Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
praktische Ausbildung Grundausbildung nach Bedarf, abhängig von den kognitiven Fähigkeiten und den Psychomotorischen Fertigkeiten des Bewerbers Besondere Ausbildungsfahrten mindestens 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt zu jeweils 45 Minuten
Besondere Ausbildungsfahrten bei Erwerb der Klasse C1/C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang (gleichzeitige Ausbildung von C1 und C1E) Solo: 1 Überlandfahrt, 1 Autobahnfahrt zu jeweils 45 Miunten Zug: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 2 Nachtfahrten zu jeweils 45 Minuten
Prüfung: nur praktische Prüfung (85 Minuten - 2 Teile)
Besonderheiten: Bei Transporten, die unter die Vorschriften des GüKG fallen, ist zusätzlich eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation bzw. der Nachweis einer entsprechenden Weiterbildung notwendig.