Für Transporte, die unter das GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) fallen oder Beförderungen, die unter das PBefG (Personenbeförderungsgesetz) fallen, sind für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE bzw. für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE die Vorschriften nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) in Verbindung mit der BKrFQV (Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung) einzuhalten.
Dies betrifft zum einen die Erlangung einer Grundqualifikation bzw. einer beschleunigten Grundqualifikation der Fahrer, als auch eine Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung, sofern der Fahrer weiter die oben genannte Transporte oder Beförderungen vornimmt.
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