Grundqualifiziert ist jeder, der eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE vor dem 10.09.2009 erworben hat. Grundqualifiziert ist weiterhin jeder, der eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE vor dem 10.09.2008 erworben hat.
Grundqualifikation: Die Grundqualifikation kann weiterhin durch Ablegen einer schriftlichen und praktischen Prüfung bei der IHK erlangt werden. Diese Prüfung entspricht dem Umfang der Abschlussprüfung eines Berufskraftfahrers, welcher diesen Beruf in einer Ausbildungszeit von 3 Jahren erlernt hat. Sie kann für den Güterverkehr oder den Personenverkehr abgelegt werden.