Fahrzeuge: Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zGG von nicht mehr als 3,5t und nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen (9 Sitze incl. Fahrer) zuzüglich Anhänger mit mehr als 750kg zGG.
Anhängerregelung: Anhänger bis 3,5t zGG sind erlaubt.
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (begleitetes Fahren mit 17, jeder Begleiter muss eingetragen werden).
Befristung: keine Befristung
zur Beantragung: Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde, amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt, Passbild (biometrisch). Sehtest, Erste Hilfe Kurs nur auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel nur wenn der Ersterwerb zu lang zurückliegt). Ausbildungsumfang: theoretische Ausbildung keine theoretische Ausbildung, da diese bereits Inhalt der Klasse B ist.
praktische Ausbildung Grundausbildung nach Bedarf, abhängig von den kognitiven Fähigkeiten und den Psychomotorischen Fertigkeiten des Bewerbers Besondere Ausbildungsfahrten mindestens 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt, jeweils 45 Minuten
Prüfung: nur praktische Prüfung (55 Minuten)
Sonderregelung: Aus dem Bestandsschutz heraus darf das zGG des Anhängers, bei Eintragung der Schlüsselzahl 79.06, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1,5x zGG Zugfahrzeug betragen. (siehe FeV und StVZO)