Fahrzeuge: Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zGG von mehr als 3,5t, aber nicht mehr als 7,5t und nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen (9 Sitze incl. Fahrer). Hierzu zählen zum Beispiel Rettungswagen (diese Beförderungen fallen nicht unter das PBefG), Wohnmobile, Multicar und alle anderen Fahrzeuge in dieser Gewichtsklasse mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen.
Anhängerregelung: Anhänger bis 750kg zGG sind erlaubt.
Mindestalter: 18 Jahre.
Befristung: 5 Jahre, bei Verlängerung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde erneut eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung nachzuweisen.
zur Beantragung: Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde, ärztliche und augenärztliche Untersuchung gem. FeV, Erste Hilfe Kurs, amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt, Passbild (biometrisch). Ausbildungsumfang: theoretische Ausbildung Grundausbildung 12 Stunden á 45 Minuten (jeweils 4 UE pro Tag) Zusatzstoff 6 Doppelstunden á 90 Minuten, bei Vorbesitz D1 oder D sind es 2 Doppelstunden á 90 Minuten
praktische Ausbildung Grundausbildung nach Bedarf, abhängig von den kognitiven Fähigkeiten und den Psychomotorischen Fertigkeiten des Bewerbers Besondere Ausbildungsfahrten mindestens 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt, jeweils 45 Minuten
Besonderheiten: Bei Transporten, die unter die Vorschriften des GüKG fallen, ist zusätzlich eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation bzw. der Nachweis einer entsprechenden Weiterbildung notwendig.