Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge mit einem zGG von mehr als 3,5t und nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen (9 Sitze incl. Fahrer), ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A2, A2, A, D1 und D.
Anhängerregelung: Anhänger bis 750kg zGG sind erlaubt.
Mindestalter: 21 Jahre. 18 Jahre bei Erwerb der Fahrerlaubnis nach erfolgter Grundqualifikation oder im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbaren Berufsbildern.
Befristung: 5 Jahre, bei Verlängerung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde erneut eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung nachzuweisen.
zur Beantragung: Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde, ärztliche und augenärztliche Untersuchung gem. FeV, Erste Hilfe Kurs, amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt, Passbild (biometrisch). Mindestalteruntersuchung bei Erwerb vor dem 21. Lebensjahr. Ausbildungsumfang: theoretische Ausbildung Grundausbildung 12 Stunden á 45 Minuten (jeweils 4 UE pro Tag) Zusatzstoff 10 Doppelstunden á 90 Minuten, bei Vorbesitz C1 oder D1 sind es 4 Doppelstunden á 90 Minuten, bei Vorbesitz D sind es 2 Doppelstunden á 90 Minuten
praktische Ausbildung Grundausbildung nach Bedarf, abhängig von den kognitiven Fähigkeiten und den Psychomotorischen Fertigkeiten des Bewerbers Besondere Ausbildungsfahrten Vorbesitz Klasse B/BE: mindestens 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten zu jeweils 45 Minuten Vorbesitz Klasse C1/C1E: mindestens 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt zu jeweils 45 Minuten
Besonderheiten: Bei Transporten, die unter die Vorschriften des GüKG fallen, ist zusätzlich eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation bzw. der Nachweis einer entsprechenden Weiterbildung notwendig.